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Ausbildung verkürzen – geht das so einfach?

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Die reguläre Ausbildungszeit liegt bei ca. drei Jahren. Das klingt für viele erschreckend lang. Klar, Ausbildung bedeutet nicht nur die Zeit im Betrieb, sondern auch nochmal die Schulbank drücken. Da stellt sich schnell die Frage, ob sich die Ausbildungszeit auch verkürzen lässt. Ob das wirklich geht und welche Voraussetzungen man überhaupt mitbringen muss, haben wir dir kurz und knapp zusammengefasst.

Ausbildung aufgrund beruflicher Vorkenntnisse verkürzen

  • Berufliche Vorbildung
    Hast du eine Berufsfachschule besucht oder ein Berufsgrundjahr erfolgreich absolviert, dann kannst du dir diese Zeit anrechnen lassen. Aber aufgepasst, die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier solltest du dich vorab informieren. Die Zeit wird dir dann vor Beginn deines Ausbildungsjahres angerechnet und so könntest du schon mit dem zweiten Lehrjahr und der dafür vorgesehenen Vergütung beginnen. Das wird in deinem Ausbildungsvertrag auch nochmal schriftlich vereinbart.
  • Berufserfahrung
    Wenn du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, kannst du deine Ausbildung bis zu einem Jahr verkürzen. Den Antrag kannst du bis zu einem Jahr im Voraus stellen. Du steigst allerdings mit der Vergütung für das erste Ausbildungsjahr ein.
  • Vorangegangene Ausbildungszeit
    Wenn du lediglich den Ausbildungsbetrieb wechselst, kann die bisherige Zeit teilweise oder sogar ganz angerechnet werden. Solltest du dich aber während deiner Ausbildung für einen anderen Betrieb und Beruf entscheiden, dann kannst du maximal 12 Monate voll anrechnen lassen.  
  • Schulische Vorbildung
    Auch Schulabschlüsse können berücksichtig werden. Mit einem Realschulabschluss kannst du bis zu sechs Monate verkürzen, mit einer Fachholschulreife sogar bis zu zwölf Monate.

Wusstest du, dass du seit 2020 deine Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren kannst? Aber vergiss nicht, das erfordert nochmal mehr Disziplin und Fleiß und ist nicht für jeden geeignet. Auch die Vergütung wird in der Regel nur anteilig bezahlt.

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  • Teilzeitausbildung
    Aufgrund von überdurchschnittlichen Leistungen, kannst du eine Verkürzung beantragen.
  • Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
    Das ist die Art der Verkürzung, die tatsächlich viele Auszubildende wählen. Diese Entscheidung kann nach der Zwischenprüfung, also gegen Mitte der Ausbildung, getroffen werden. Die Prüfung zeigt deinen aktuellen Wissenstand. Hierfür musst allerdings überdurchschnittliche Leistungen aufweisen:
  • Notendurchschnitt in prüfungsrelevanten Fächern besser als 2,49
  • Praktische Ausbildungsleistung vom Betrieb mit 2,49 oder besser bewertet

Wie du siehst, hast du einige Möglichkeiten, deine Ausbildungszeit regulär zu verkürzen. Allerdings sollte eine Mindestausbildungszeit von 18 Monaten nicht unterschritten werden.
Am Ende des Tages ist es aber noch deine Entscheidung, ob du lieber eine dreijährige oder kürzere Ausbildung absolvierst. Wenn dir das Lernen leichtfällt, hat sich die Frage womöglich selbst beantwortet. Ist das aber nicht so dein Ding und du bist eher der Praktiker/die Praktikerin, dann solltest du auf eine Verkürzung verzichten und dir nicht unnötig Stress machen.

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